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Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein daraus resultierender Rechtsstreit kann teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen. Die Angst vor den Kosten hat schon viele davon abgehalten, für ihr gutes Recht zu kämpfen.

 

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Selbstständigen, Freiberufler und Firmen, die Eigentümer oder Halter eines Motorfahrzeuges sind.

WAS IST VERSICHERT?

Alle im Vertrag benannten Fahrzeuge sowie die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

  • Straf-Rechtsschutz

  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

 

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERBAR?

Bei einer Rechtsschutzversicherung ist u.a. Folgendes nicht versichert:

  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander

  • Vorsätzlich begangene Straftaten

  • Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes

Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige

  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat.

Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

WAS IST SONST NOCH ZU BEACHTEN?

Es empfiehlt sich, vor der ersten Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.

FALSCH GETANKT

  • Einer Ihrer Angestellten betankt ein Firmenfahrzeug morgens mit Benzin, statt mit Diesel. Da er die Fahrt nach dem Bezahlen fortsetzt, kommt es wie es kommen muss: Die Einspritzanlage erleidet Schaden. Die Reparatur kostet einige Tausend Euro. Seine mitfahrenden Kollegen scherzen im Betrieb schadenfroh, dass sowas eben passiert, wenn man bis in die Morgenstunden „unterwegs" ist.

  • Sie sehen im Falschbetanken wegen Schlafmangels ein grob fahrlässiges Verschulden des Mitarbeiters, weshalb Sie Schadenersatzforderungen an ihn stellen. Die von ihm eingeschaltene Gewerkschaft schreibt Ihnen, dass der Grad des Verschuldens für eine Schadensersatzpflicht ihres Mitglieds nicht ausreichend erscheint.

  • Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage.

HANDY AM STEUER

  • Nur noch acht Punkte sind nötig, damit der Führerschein entzogen wird. Die ein oder andere Geschwindigkeitsüberschreitung, evtl. etwas wenig Abstand zum Vordermann oder beim „Grünen Pfeil" abgebogen, ohne anzuhalten. - das Flensburger Punktekonto kann schnell am Limit sein.

  • Bei Herrn Zwosta wird der achte Punkt vergeben, als er von einem Polizisten dabei beobachtet wird, wie er während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefoniert. Gegen Bußgeld, Punkt und Führerscheinentzug möchte Herr Zwosta sich wehren, da er sich in einer Ausnahmesituation sah: bei seiner Frau hatten die Wehen deutlich vor dem eigentlichen Geburtstermin eingesetzt.

  • Sie hatte ihn auf dem Handy angerufen. Seine Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage.

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