top of page

Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Die günstigsten Tarife im Vergleich

​

Im Schadenfall auf der sicheren Seite

Lass dich jetzt beraten & erhalte anschließend Angebote für deine Tierhalterhaftpflicht.

​

Kostenfreie Beratung zur Tierhalterhaftpflicht

Diverse Anbieter & individuelle Tarife

Wir kümmern uns um all Ihre Anliegen

JETZT BERATEN LASSEN
ONLINE VERGLEICHEN

 

 

TIERHALTERHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

- EIN „MUSS“ FÜR JEDEN TIERBESITZER -

 

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

​

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer! In manchen Bundesländern ist sie sogar eine Pflichtversicherung.

​

WAS IST VERSICHERT?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

​

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar sind

  • Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:

  • Welpen

Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung

  • Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

  • Vorsatz

  • Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand

  • Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)

  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.

  • Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!

​

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

​

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten - bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit - werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

​

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

​

​

​

​

​

​

​

​

​

 

 

 

 

 

 

 

 

 

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

​

Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine Tierkrankenversicherung. Je nach Wert des Tieres, ist auch eine zusätzliche Tierlebensversicherung sinnvoll.

SCHADENBEISPIEL

​

  • Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu.

​​

  • Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf.

​​

  • Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten fürdie Platzwunde in Anspruch.

​​

  • Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

bottom of page