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Berufsunfähigkeitsversicherung:

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1.300.000 € verdient ein durchschnittlicher Mitarbeitender im Laufe von 32 Jahren. 

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Der größte Vermögenswert wird zu oft vernachlässigt

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Beispiel:

Ein 35-jähriger Mann, mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro und 13 Monatsgehältern, verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2% p.a. in den nächsten 30 Jahren seines Arbeitslebens über 1,3 Mio. Euro!

 

BERUFSUNFÄHIGKEIT KANN JEDEN TREFFEN

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist: z.B. bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.

 

 

WAS IST VERSICHERT?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

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WANN LIEGT EINE BERUFUNFÄHIGKEIT VOR?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

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WIE BERECHNEN SICH DIE VERSICHERUNGSBEITRÄGE?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).

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WELCHE EREIGNISSE SIND U.A. NICHT MITVERSICHERT?

  • Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.

  • Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z.B. Piloten oder Sprengmeister.

  • Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

  • Bei Vorsatz wird nicht geleistet z.B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.

  • Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz.

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Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.

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WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

 

 

Eine Krankentagegeldversicherung in Verbindung mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dringend zu empfehlen. Denn was auch immer die Ursache ist, nicht mehr arbeiten zu können, Sie müssen in jedem Fall mit einem Verdienstausfall rechnen. Ihre BU leistet nur, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig sind. Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht kein Leistungsanspruch. Sie benötigen daher einen doppelten Schutz, um Ihren Verdienstausfall auffangen zu können. Ihre Krankentagegeldversicherung schützt Sie für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit. Beide Versicherungen ergänzen sich somit optimal und sichern Sie komplett ab.

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Eine Dread Disease (Schwere Krankheiten) Absicherung ist die ideale Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, wenn mind. 50% Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mind. 6 Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread Disease Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Selbstständige und Personen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung sein.

 

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

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Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder unter Umständen „einspringen“.

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Ergänzend zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch an eine private Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufsunfähigkeitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufsunfähigkeitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufsunfähigkeitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht. Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer privaten Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufsunfähigkeit mit zu vereinbaren. Im Falle einer versicherten Berufsunfähigkeit würde Ihr Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für Sie übernehmen, bis sich Ihre gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft.

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Da es selbst mit den besten Bedingungswerken am Markt im Einzelfall zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungskunden zu unterschiedlichen Meinungen bei Beantragung der Leistung kommen kann, ob eine versicherte Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht, sollten Sie sich auch für diesen seltenen Fall wappnen. Eine Rechtsschutzversicherung stärkt Ihnen den Rücken, wenn Sie sich gezwungen sehen, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen. Alle Kosten für Ihren Rechtsanwalt, das Gericht, nötige Gutachten usw., werden von dieser sinnvollen Sparte übernommen.

SCHADENBEISPIEL

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  • Der Schichtleiter einer Fabrik, Herbert H., stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich dabei so schwer, dass er künftig seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.

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  • Eine private Vorsorge hielt er nicht für nötig.

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  • Jetzt sitzt Herr H. bei seinem bisherigen Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war. ​​

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