HAUSRATVERSICHERUNG:
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Im Schadenfall auf der sicheren Seite
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HAUSRATVERSICHERUNG
- WICHTIG FÜR JEDEN HAUSHALT! -
Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.
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FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Der gesamte Hausrat, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung.
Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.
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WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Die Standarddeckung umfasst:
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Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
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Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
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Leitungswasser
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Sturm / Hagel
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Folgende Erweiterungen sind u.A. möglich:
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Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
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Glasbruch
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Fahrraddiebstahl
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All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
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WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERT?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
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Vorsatz
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Krieg
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Kernenergie
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Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw.
Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
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Schäden an Hausrat von Untermietern
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Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom, Induktion
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Einbruchdiebstahl / Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
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Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm
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Sturm / Hagel: Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
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Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).
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WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.
Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen.
Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird.
Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.
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WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
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Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
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Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
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Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
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Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.
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SCHADENSFALL
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Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein.
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Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner.
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Was das Feuer verschonte, wurde durchLöschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die Familie stand vor dem Nichts.
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Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
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Glasversicherung
Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen absicherbar (auch z. B. ein Glaskochfeld). Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen. Speziell für Mieter empfehlenswert, da Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden.
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Kunst-/Sammlungsversicherung
Besondere Dinge benötigen besonderen Versicherungsschutz. Kunstgegenstände und Sammlungen (auch z. B. eine Schallplatten- oder Puppensammlung) können über eine umfangreiche „All-Risk-Deckung“ abgesichert werden. Versichert sind u. a. auch die Kosten für Restauration oder nötige Reisen zur Wiederbeschaffung abhandengekommener Kunst- bzw. Sammlungsgegenstände.
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Instrumentenversicherung
Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten und Zubehör (z. B. Verstärker, Mischpult, etc.) schnell hohe Werte an. Eine Instrumentenversicherung deckt nahezu alle Gefahren ab – auch z. B. auf Reisen. Auch beim Verleihen versicherter Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt.
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Gebäudeversicherung
Da bei fast allen Hausratschäden auch automatisch das Gebäude betroffen ist, sollte jeder Gebäudebesitzer eine entsprechende Gebäudeversicherung abschließen. Es ist empfehlenswert, nicht nur die klassische Brandversicherung abzuschließen, sondern auch mind. die Gefahren Leitungswasser und Sturm mit einzuschließen. Angesichts der Häufung schwerer Unwetter in den letzten Jahren ist es nicht verwunderlich, dass bereits einige Landesregierungen den Abschluss einer Elementarschadendeckung propagieren.