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SCHWERE-KRANKHEITEN-ABSICHERUNG VON SCHLÜSSELPERSONEN

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SCHÜTZEN SIE IHR UNTERNEHMEN VOR DEN KONSEQUENZEN EINES AUSFALLS WICHTIGER ENTSCHEIDER

 

 

WAS PASSIERT, WENN DER GESCHÄFTSFÜHRER ODER ANDERE SCHLÜSSELPERSONEN PLÖTZLICH AUSFALLEN?

„Ein gutes Unternehmen läuft auch ohne Chef." Diese Aussage trifft leider nur in Ausnahmefällen zu. In der Regel sieht es anders aus. Der Geschäftserfolg steht und fällt mit den Entscheidungsträgern. Fällt der Geschäftsführer oder eine andere Person in einer Schlüsselfunktion aus, führt dies meist zu erheblichen Problemen.

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Aufgrund ihres Wissens, ihrer Kontakte und ihrer Erfahrungen, ist eine Schlüsselperson der Motor, der das Unternehmen am Laufen hält. Der längerfristige Ausfall z.B. eines Geschäftsführers oder Spezialisten kann für ein Unternehmen daher beträchtliche finanzielle Auswirkungen haben. Schließlich müssen die Geschäfte und Projekte weitergeführt sowie Kontakte aufrechterhalten werden. Vor allem für Existenzgründer oder kleine und mittelständische Unternehmen kann der Ausfall von Leistungsträgern zur Existenzfrage werden.

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FÜR WEN IST EINE SCHWERE-KRANKHEITENABSICHERUNG SINNVOLL?

Neben Unfällen sind es vor allem schwere Erkrankungen, die zu einem längerfristigen Ausfall von Führungskräften führen. Dabei geht es nicht um einen grippalen Infekt, der zu 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit führt. Vielmehr sind es die „Volkskrankheiten" Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs, die dazu führen, dass der Betroffene für mehrere Monate oder sogar auf Dauer ausfällt.

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EINE SCHWERE KRANKHEIT KANN JEDEN TREFFEN

Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch-lnstituts fast eine Million Menschen. Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr hoch, doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter? Können Sie es sich als Geschäftsführer beispielsweise leisten, beruflich kürzer zu treten? Was passiert, wenn Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden,

z.B. für spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder den Umbau von Haus, Wohnung oder Auto?

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VERTEILUNG DER ERKRANKUNGEN NACH ALTER

Ein optimiertes Absicherungskonzept schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Ausfalls von Schlüsselpersonen.

 

Eine Schwere-Krankheiten-Absicherung soll das Unternehmen vor den Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls eines oder mehrerer wichtiger Mitarbeiter schützen.

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Dazu schließt das Unternehmen auf das Leben einer oder mehrerer wichtiger Schlüsselpersonen eine Schwere-Krankheiten-Versicherung ab.

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Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherungssumme im Todes- und Erlebensfall zu gleich.

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Die Versicherungsleistung kann dazu verwendet werden, durch den Ausfall bedingte Kosten aufzufangen.

Kosten können beispielsweise entstehen durch:

  • Ersatzperson finden und einarbeiten o Verlust durch entgangene Aufträge

  • Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs

  • Konventionalstrafen, weil z.B. Liefertermine nicht eingehalten werden können.

 

WELCHE KRANKHEITSBILDER SIND VERSICHERT?

  • Herzinfarkt

  • Schlaganfall n Krebs

  • Bypass-Operation

  • Transplantation von Hauptorganen

  • Querschnittslähmung n Funktionsverlust von Gliedmaßen

  • Multiple Sklerose

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WIE WIRD DIE SCHWERE-KRANKHEITEN-ABSICHERUNG STEUERLICH BEHANDELT?

Wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft ist:

  • Die Beiträge für die Schwere-Krankheiten-Absicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

  • Versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer AG oder ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sein.

  • Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der Bilanz aktiviert werden.

  • Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme.

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DEN ÜBERBLICK BEHALTEN

Neben der Schwere-Krankheiten-Absicherung gehören auch Risikoleben-, Unfall- und Krankentagegeld-Versicherung zu einer optimierten Vorsorge für Geschäftsführer und andere wichtige Personen in Schlüsselfunktionen.

  • Taubheit

  • Blindheit

  • Sprachverlust Schwerer Unfall

  • u.v.m.

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Je nach Anbieter können die versicherten Krankheiten variieren.

Wenn der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft ist:

Die versicherte Person ist ein Gesellschafter:

  • Die Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.  Eventuell bestehende Rückkaufswerte müssen nicht aktiviert werden.

  • Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme.

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Die versicherte Person ist ein „fremder Dritter", z.B. ein Arbeitnehmer:

  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte sind aktivierungspflichtig.

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Die Versicherungsleistung stellt eine Betriebseinnahme dar.

SCHADENBEISPIEL 1

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  • Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines
    Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand.

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  • Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste.

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  • Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 €geschätzt.

SCHADENBEISPIEL 2

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  • An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden.

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  • Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden.

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  • Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren.

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  • Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt

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