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BETRIEBS-/PRAXIS-AUSFALLVERSICHERUNG
- Weil Ihre Kosten trotz Krankheit oder Schaden weiterlaufen -
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Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiterbezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kammerberufe
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WAS IST VERSICHERT?
Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc.
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WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/PraxisausfaIl aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch.
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Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
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Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
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Leitungswasser
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Sturm und Hagel
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wenn vereinbart, deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:
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Krankheit oder Unfall des Inhabers
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angeordneter Quarantäne
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WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERBAR?
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
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Vorsatz
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Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse • Kernenergie oder radioaktive Strahlung
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WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
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WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Die Versicherungssumme für die Betriebs-/Praxisausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartenden Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
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WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENSFALL GELEISTET?
Der durch den Betriebs-/PraxisausfalI nicht erwirtschaftete Kosten- und Gewinnblock wird in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
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REICHT DENN MEIN KRANKENTAGEGELD NICHT
Nein. Ihr Krankentagegeld dient als Einkommensersatz bei Krankheit, für Ihren Privatbereich. Es wird auch max. in der Höhe ausgezahlt, in der Sie nachweislich (persönliches!) Einkommen aus Ihrem Betrieb erhielten. Ihre betrieblichen Fixkosten können daher also unmöglich auch noch davon bestritten werden - egal, wie hoch Sie es auch vereinbart haben mögen. Die Betriebs-/PraxisausfaIlversicherung ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung Ihres Geschäftsbetriebs.
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EINBRUCH UND VANDALISMUS
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In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen die Einrichtung und die Ware, beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw.
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Als am nächsten Tag die Schule beginnt, kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.
STURMSCHADEN
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Dass ein schwerer Herbststurm das Lagerdach einreißt, ist gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung besteht. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf?
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Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.