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MONTAGEVERSICHERUNG
- DAMIT ALLES SICHER FUNKTIONIERT -
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Sowohl Hersteller als auch Lieferanten oder Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art sind dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos verlaufen. Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern können jedoch Schäden eintreten. Und auch Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung können bereits erbrachte Leistungen im Handumdrehen zerstören. Unkalkulierbare Risiken, die man nicht alleine tragen muss, sondern durch eine umfassende Montageversicherung abdecken kann.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich zeichnen.
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WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist das gesamte Montageobjekt - das heißt Konstruktionen aller Art, Anlagen, usw. - ggf. durch gesonderte Vereinbarungen auch die gesamte Montageausrüstung wie Werkzeug, Kräne, Gerüste oder Baubuden. Zudem können auch „fremde" Sachen mitversichert werden.
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WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Zusätzlich versichert werden können außerdem Schäden durch:
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innere Unruhen, Streik, Aussperrung
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radioaktive Isotope
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?
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Vorsatz des Versicherungsnehmers
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dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung
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normale Witterungseinflüsse
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Krieg, Beschlagnahmung, Kernenergie, innere Unruhen
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WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Der Versicherungsschutz betrifft den vereinbarten Montageplatz.
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WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Bei einem Montageobjekt setzt sich die Versicherungssumme aus dem Kontraktpreis und den Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers zusammen.
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Bei der Montageausrüstung gilt deren Neuwert. Bei fremden Sachen wird eine Entschädigungsgrenze entsprechend der möglichen Gefährdung auf „Erstes Risiko" versichert.
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WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
Der Versicherungsnehmer erhält bei einer zerstörten oder abhanden gekommenen Sache den Zeitwert, abzüglich des Wertes der Reste. Bei einer beschädigten Sache werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. In allen Fällen gilt eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
DIEBSTAHL
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Nach dem Einsetzen eines Blockheizkraftwerkes in eine Biogasanlage wurde dieses nachts entwendet (Auftragsdiebstahl) und das ebenfalls montierte Rührwerk erheblich beschädigt.
MONTAGEFEHLER
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Bei der Montage einer Turbine in einem Wasserkraftwerk wurde eine Dichtung zu stark angezogen. Die Folge: Beim Probebetrieb entwickelte sich ein Hitzestau, der zu einem Brand führte. ​​
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
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Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Als sinnvolle Ergänzung zu einer Montageversicherung empfiehlt sich eine zusätzliche Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Diese garantiert den Ersatz der entgehenden Gewinne während der Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens bzw. die Übernahme der laufenden Betriebskosten.
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