​
KFZ HANDEL-/HANDWERK VERSICHERUNG
- Das rundet den Schutz Ihrer Betriebshaftpflicht erst richtig ab! -
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung ist für jeden ratsam, der gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich an diesen arbeitet (z. B. Werkstätten, Lackierereien, Betriebe der Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Reifenhändler mit Montage, etc.)
​
WAS IST VERSICHERT?
Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlichen eine KFZ-Versicherung dar. Hier ist jedoch nicht nur ein konkretes Fahrzeug versichert, sondern alle, für die Sie Verantwortung tragen (z. B. zur Reparatur überlassene Kundenfahrzeuge). Das ständige rote Kennzeichen stellt hierbei eine Ausnahme dar, da es nur das Fahrzeug deckt, an dem es aktuell montiert ist. Dieses Fahrzeug muss auch im Fahrtenbuch vermerkt werden (behördliche Vorschrift!).
​
Wie bei der regulären KFZ-Versicherung haben Sie die Auswahl zwischen
​
-
Haftpflicht-Versicherung
-
Teilkasko-Versicherung
-
Vollkasko-Versicherung
​
Die Versicherer erwarten in der Regel, dass die Deckung der einzelnen Bausteine einheitlich vereinbart wird.
​
Die möglichen Bausteine sind:
​
-
ständiges rotes Kennzeichen („06er Nummer") - Schutz für das bestimmte Fahrzeug, an dem es z. B. für eine Probefahrt montiert wurde.
-
Werkstattrisiko - Schutz für Fahrzeuge in Werkstattobhut (i. d. Reg. Kundenfahrzeuge). Obacht: die Zusatzversicherung für das KFZ-Handwerk als Anhängsel Ihrer Betriebshaftpflicht genügt nicht, da sie nur für handwerkliche Tätigkeitsschäden aufkommt (kein Rangieren, keine Unfälle, etc.). Die Ergänzung ist also dringend anzuraten.
-
Handelsrisiko - Schutz für Ihren Fahrzeugbestand (Fahrzeug als Handelsware) in Showroom oder auf dem Platz.
​
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERT?
Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen.
​
Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung.
​
Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).
​
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERT?
-
Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
-
Vorsätzlich verursachte Unfälle
-
Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
-
Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder
-
Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
​
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Anbieter, ggf. auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich bedingungsgemäß in ganz Europa.
​
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENSFALL GELEISTET?
Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende PersonenSach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges (in der Regel sind dabei jedoch Höchstentschädigungsgrenzen je Fahrzeug zu beachten!). Darüber hinaus erstreckt sich die Leistung auch auf aus dem Schaden entstehenden Nebenkosten wie z. b. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, etc.).
SCHADENBEISPIEL 1
​
-
Die Fahrzeughalle wird nachts aufgebrochen, sämtliche Fahrzeuge werden entwendet oder beschädigt. Ein Mitarbeiter nutzt das ständige rote Kennzeichen des Betriebs für eine private Ausflugsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug des Betriebs. Es kommt zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug. Beide Pkw werden dabei beschädigt.
SCHADENBEISPIEL 2
​
-
Die Werkstatt erhält den Auftrag, die Hinterachse eines Fahrzeugs auszuwechseln. Versehentlich werden beim Anbringen der Räder die Muttern nicht richtig angezogen. Der Kunde verliert deshalb während der Fahrt ein Rad und verursacht einen Unfall, bei dem er selbst und ein Passant verletzt werden. Weiterhin werden beschädigt: Ein Gartenzaun, die Hinterachse, das Differential und ein Kotflügel.
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
​
Zusatzhaftpflicht für das KFZ-Handwerk
(Ergänzung zur Betriebshaftpflicht)
Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versicherungssicht in den Bereich der Tätigkeitsschäden. Solche Schäden sind allerdings regelmäßig in Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Da z. B. eine KFZ-Werkstatt in allererster Linie Fahrzeuge bearbeitet (hierunter fällt auch die Reparatur), bestünde für die Kernhandlung eines solchen Betriebs faktisch kein Versicherungsschutz. Schäden, die man an den zu bearbeitenden Fahrzeugen verursacht, wären also nicht gedeckt. Für den Einschluss muss die Zusatzhaftpflicht abgeschlossen werden. Diese bietet die nötige Erweiterung, wenn auch mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme (oft 100.000 Euro pro Schadensfall).
​
Rechtsschutzversicherung
Eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls sehr empfehlenswert. Ein großer Teil der Streitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, drehen sich um des Deutschen liebstes Kind, das Auto. In kaum einem Bereich sind Kunden kritischer und streitfreudiger. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nicht nur die Kosten, die Ihnen durch Anwalt und Gericht entstehen. Sie bietet Ihnen auch Zugriff auf einen Inkassoservice, der Ihnen die Mühe abnimmt, offenen Rechnungen hinterher laufen zu müssen. Auch rechtliche Beratung per Telefon oder Internet wird inzwischen von vielen Versicherern angeboten — teilweise mit Prüfservice für Verträge aller Art. Eine Rechtsschutzversicherung ist die perfekte erste Anlaufstation, wenn es juristisch werden könnte. Bitte beachten Sie, dass es hier je nach Tarif gewisse Ausschlüsse geben kann (z. B. vertragsrechtliche Streitigkeiten).
​
Hakenlastversicherung
Ist Ihr Betrieb auch als gewerbliches Abschleppunternehmen oder als Unternehmen mit sogenannten Straßendienstverträgen tätig und werden dabei gegen Entgelt für Dritte innerhalb Deutschlands Bergungs- und Abschleppaufträge von Kraftfahrzeugen durchgeführt, so haftet Ihr Kfz-Betrieb aus diesen Aufträgen. Schäden, die beim Verladen oder beim Transport am zu transportierenden Fahrzeug entstehen, können über eine sog. Hakenlastversicherung abgesichert werden.