​
INDUSTRIEVERSICHERUNG
- OPTIMALER SCHUTZ FÜR IHR ANLAGEVERMÖGEN -
​
Mit zunehmender Höhe der vorhandenen Betriebswerte steigt auch der Anspruch an den benötigten Versicherungsschutz. Eine Industrie-Versicherung stellt den perfekten Schutz für Ihre Betriebseinrichtung und Ihr Betriebsgebäude dar. Zum besseren
Verständnis sei noch erwähnt, dass der Industriebegriff aus Versicherungssicht nicht auf Fabriken o. ä. beschränkt ist. Grundsätzlich fallen Betriebe jeder Branche darunter, sofern die vorhandenen Werte die Möglichkeiten regulärer Gewerbeversicherungen „sprengen".
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude (Eigentum vorausgesetzt) und/oder Betriebseinrichtung einen Wert von 10 Mio. Euro übersteigen (Wert variiert von Anbieter zu Anbieter).
​
WAS IST VERSICHERT?
Je nach gewünschtem Umfang ist das Betriebsgebäude und/oder die Betriebseinrichtung versichert.
​
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Grundsätzlich können Sie alle Gefahren der Industrieversicherung einzeln miteinander kombinieren:
​
-
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
-
Extended Coverage
-
Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung
-
Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
-
Sprinkler-Leckage
-
Leitungswasser
-
Sturm
-
Hagel
-
Überschwemmung, Rückstau
-
Allgemeine Ausschlüsse:
-
vorsätzlich herbeigeführte Schäden
-
Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen
-
Schäden durch Kernenergie
In der Feuerversicherung:
​
-
Nutzwärmeschäden
​
In der Leitungswasserversicherung:
​
-
Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
-
Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
​
In der Sturmversicherung:
​
-
Schäden durch Sturmflut
-
Schäden durch Lawinen
-
Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes bzw. die Betriebseinrichtung an im Vertrag genannten Versicherungsort.
​
WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes bzw. der zu versichernden Betriebseinrichtung. Dieser Wert kann anhand eines Wertermittlungsbogens oder eines Gutachtens bestimmt werden. Hier raten wir zu größter Sorgfalt. Denn eine Unterversicherung kann im Schadensfall zu einer Kürzung der Leistungen führen!
​
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
Wiederherstellung von versicherten Gebäuden - Reparatur beschädigter Gebäudeteile oder Sachen bis hin zum vollständigen Wiederaufbau oder Neuanschaffung nach einem Totalschaden.
Aufräum- und Abbruchkosten Aufräumen der Schaden-stätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von zerstörten Sachen bzw. Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
​
WIR SIND IHR SACHWALTER!
Es ist uns Pflicht und wichtigstes Anliegen zugleich, dass wir als Sachwalter Ihres Versicherungsschutzes für Sie da sind. Wir durchforsten den Versicherungsmarkt nach leistungsstarken Tarifen, die geeignet sind, Ihr individuelles Risiko und Ihren individuellen Absicherungsbedarf zu decken. Wir verhandeln mit Versicherern über Konditionen und sind auch im Schadensfall Ihr erster Ansprechpartner. Wir sind für Sie und Ihr Unternehmen da!
STREIK
​
-
Ein großer Teil der Belegschaft einer Firma folgt dem Aufruf der Gewerkschaft und tritt in Streik. Vor den Werkstoren wird über den Tag nicht nur Kamillentee getrunken. Einige Betriebsangehörige machen zu späterer Stunde ihrem Unmut durch Vandalismus Luft.
​​
-
Überwiegend sind es Farbbeutel, die gegen das Betriebsgebäude geworfen werden. Aber auch einige wenige leere Flaschen und Steine treffen das Gebäude und Fenster, die zu Bruch gehen. Wer im Einzelnen die Täter waren, lässt sich nicht ermitteln.
​​
-
Die Kosten für Reinigung und Ersatz zerbrochener Glasscheiben werden auf 30.000 Euro geschätzt.
STURM
​
-
Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle errichtet. Aufgrund der genehmigten baulichen Maßnahmen veränderten sich jedoch die örtlichen Gegebenheiten.
​​
-
Durch die geänderte Bodenbeschaffenheit drangen immense Wassermassen in Folge schwerer Niederschläge plötzlich in die Montagehalle des metallverarbeitenden Betriebes ein. Die Heizungsanlage wurde dabei beschädigt.
​​
-
Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt 10 Tage. Der Sachschaden wurde auf ca. 25.000 Euro geschätzt.
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
​
D&0-Versicherung
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht wird, kann mit einer D&0-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
​
D&O-Selbstbehaltversicherung
Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflichtselbstbehalt von 10%, max. das 1 ,5-fache des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.
​
Warenkreditversicherung
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Forderungsausfälle bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. Und jede einzelne Insolvenz kann zu einem Dominoeffekt führen. Zahlt der Kunde nicht, gerät häufig auch der Lieferant in Liquiditätsengpässe. Er kann in der Folge seinerseits oft seine Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen. Selbst wenn es nicht zum Schlimmsten kommt, verschlechtern unvorhergesehene Forderungsausfälle die Bonität des Unternehmens. Muss dann ein Kredit aufgenommen werden, fallen zusätzlich noch Finanzierungskosten an. Mit einer Warenkreditversicherung umgehen Sie diese Probleme. Sie kommt für die rechtlichen Kosten auf, die beim Eintreiben Ihrer offenen Forderungen entstehen. Ist Ihr Geschäftspartner durch Insolvenz nicht in der Lage diese zu begleichen, wird Ihnen die offene Summe von Ihrer Versicherung erstattet.