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ERWEITERTER STRAF-RECHTSSCHUTZ

- Für Ihre gute Verteidigung! -

 

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Sie oder ein Familienmitglied ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd wirken. Als gesetzestreuer Bürger zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell Sie in ein Ermittlungsverfahren schlittern können - und nicht ein einziges davon wäre im Umfang einer „normalen" Rechtsschutzversicherung gedeckt. Ergänzender Versicherungsschutz ist hier unverzichtbar.

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FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Die Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Privatpersonen geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können. Diese Verfolgung kann sich aus dem privaten oder dem beruflichen Leben, sowie der Ausübung eines Ehrenamtes ergeben.

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WAS IST VERSICHERT?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens nicht gedeckt.

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WER IST VERSICHERT?

  • Versicherungsnehmer

  • Ehegatte / Lebensgefährte bzw. -partner

  • Kinder

  • ggf. sonstige mitversicherte Personen

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Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im privaten, ehrenamtlichen oder beruflichen Leben begangen wird.

 

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERT?

  • die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)

  • die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter

  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)

  • eine Strafkaution als zinsloses Darlehen

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Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch weitere Zusatzleistungen mitversichert sein.

Wichtig: Der Umfang einer „normalen" Rechtsschutzversicherung beinhaltet ausdrücklich keine vorsätzlich begangenen Straftaten - also keine, die nur vorsätzlich begangen werden können (egal ob man schuldig oder unschuldig ist). Ausschließlich mit diesem weiteren Baustein der Rechtsschutzversicherung können Sie also dieses Risiko absichern.

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WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERT?

In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe It. S 12 StGB -z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben.

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WAS IST SONST NOCH ZU BEACHTEN?

Sollte das Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen werden, müssen Sie im Regelfall die vom Versicherer getragenen Vorauslagen für Ihre bestmögliche Verteidigung zurückerstatten. Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen Auflage (S 1 53 StGB) kann dies je nach gewähltem Versicherer und Tarif auch anders geregelt sein.

UMWELTVERSCHMUTZUNG

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  • Im Winter befeuert ein Hauseigentümer seine Heizung mit Holz, das er bei einem kleinen Holzhandel erworben hat. Beim Verbrennen entsteht ungewöhnlich viel Qualm, der nicht richtig abzieht und in die Nachbarhäuser gelangt.

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  • Bei den Holzstücken handelt es sich offenbar um imprägniertes altes Bauholz, was aufgrund des Zuschnitts nicht mehr erkennbar war.

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  • Einer der Nachbarn ruft die Polizei. Es folgt ein Ermittlungsverfahren wegen Umweltverschmutzung. Nach S 326 StGB drohen bis zu fünf Jahre Haft.

SCHWARZFAHRT

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  • Ihr ältester Sohn (17) bleibt über Nacht bei einem guten Freund, dessen Eltern im Urlaub sind. Abends kommen die beiden Jugendlichen auf „die gute Idee", mit dem Auto der Mutter eine Spritztour zu unternehmen.

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  • Recht bald fallen Sie durch ihre Fahrweise auf und werden von der Polizei angehalten. Gegen beide wird ein Verfahren wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis" eingeleitet. ​​

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  • Ihr Sohn war allerdings nur als Beifahrer mit im Auto gewesen und fuhr keinen Meter selbst. Nach S 21 StVG drohen für diese Straftat bis zu einem Jahr Haft.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

 

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Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch hohe Schäden wäre eine Mietwohnung, die Sie verlassen haben, ohne die Herdplatte auszuschalten. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung" und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden, darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!

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Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist in jedem Fall ratsam. Denn in 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch über die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Dabei sollen die Leistungen der Unfallversicherung in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass

mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an — darunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Wurden Sie durch einen Schädiger invalide, stehen Ihnen neben einem angemessenen Schmerzensgeld nur sonstige, konkret anfallende nötige Kosten als Schadensersatz zu. Mehr ist rechtlich als Ausgleich nicht vorgesehen. Für „Komfortanschaffungen" wie etwa hochwertige Prothesen mit Nervenimpulserkennung oder die Anstellung eines menschlichen Vorlesers, statt einer Computerlösung müssen Sie selbst aufkommen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist eine Umschulung oder der Wechsel in einen anderen, meist schlechten bezahlten Beruf nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen Alltag finanziell bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter müssen weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk anbietet.

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Beim Thema Berufsunfähigkeit auf staatliche Leistungen zu vertrauen wäre fahrlässig: Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für nach 1961 geborene nur noch eine Erwerbsminderungsrente vor, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr wie gewohnt gearbeitet werden kann. Die Prüfung richtet sich hier lediglich nach der allgemeinen Arbeitsfähigkeit und der möglichen Arbeitsstunden pro Tag. Selbst bei Schwerkranken kommt es hier oft zur Leistungsablehnung. Da diese Rentenleistung nur sehr niedrig ausfällt, kommt es selbst im Bezugsfall zu enormen Einkommensverlusten für Sie.

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