top of page

Wohngebäudeversicherung

Der beste Schutz fürs Eigenheim

 

Lass dich jetzt beraten & erhalte Angebote für deine private Haftpflichtversicherung.

individueller Versicherungsumfang

Diverse Anbieter & umfangreicher Schutz

Hilfe im Schadensfall

JETZT BERATEN LASSEN

BETRIEBSSCHLIESSUNGSVERSICHERUNG

Weil der behördliche Verdacht genügen kann!

 

Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen. Und genau darauf sollten Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein. Neben der Sorge von Kunden und Mitarbeitern steht der Unternehmer vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Steuer etc. weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Geeignet für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen.

WAS IST VERSICHERT?

Die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

  • Schließungsschäden — entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten

  • Warenschäden behördlich angeordnete Entseuchung, deren Vernichtung sowie die Kosten der Entseuchung der Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein.

  • Desinfektionskosten - die entstehen bei behördlich angeordnet oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführten Desinfektionen.

  • Aufwendungen von Lohnkosten — im Betrieb beschäftigte Personen, denen wg. Erkrankung an Seuchen, Verdacht auf Ansteckung oder Infektionen, die Tätigkeit im versicherten Betrieb behördlich verboten wird.

  • Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchengesetzes.

 

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERBAR?

  • Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswässern entstehen.

  • Schäden an Schlachttieren, die nach Beschauung für nicht tauglich erklärt und die nach Einfuhr von der Fleischbeschauung für untauglich erklärt wurden.

  • Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren.

  • Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung durch den Staat hat.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Versicherungsschutz besteht in den im Versicherungsvertrag genannten Risikoorten bzw. Risiken.

WIE LÄSSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Die Betriebe werden in unterschiedliche Betriebsartenkataloge eingeteilt. Die Tagesentschädigung sollte höchstens 1 10% des Beitrages ausmachen, der an Geschäftskosten und Gewinn auf einen Tagesumsatz entfällt. Die Tagesentschädigung wird nach Jahresumsatzsumme - Wareneinsatz Rohertrag/360 Tage berechnet und gegebenenfalls um einen Sicherheitszuschlag erhöht.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENSFALL GELEISTET?

  • Der Versicherungsnehmer erhält im Falle der behördlich angeordneten Schließung eines Betriebes die dokumentierte Tagesentschädigung bis zur gewünschten Dauer (üblich sind 30 bzw. 60 Tage).

Warenschäden im Falle einer behördlich angeordneten Vernichtung der Ware eines Betriebes je nach gewählter Versicherungssumme

VIREN IM SENIORENZENTRUM

  • Mehrere Bewohner eines Alten- und Seniorenheimes erkranken an Brechdurchfall, wobei bei einem Bewohner eine gefährliche und ansteckende Viruserkrankung festgestellt wird.

  • Nachdem der Betreiber diese Erkrankung ordnungsgemäß beim Gesundheitsamt gemeldet hat, ergehen entsprechende gesundheitsbehördliche Anordnungen gegenüber dem Betreiber.

  • Unter anderem wurde ein Tätigkeitsverbot für das erkrankte Personal verhängt und strenge Hygienemaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung und Mundschutz, angeordnet.

SEUCHENFALL

  • Sämtliche Gäste einer Hochzeitsgesellschaft erkranken nach dem Essen in Ihrem Restaurant. Es werden bei einigen Gästen Salmonellen nachgewiesen. Das Gesundheitsamt überprüft Ihren Betrieb, nimmt Lebensmittel- und Stuhlproben Ihrer Mitarbeiter.

  • Das Amt für Lebensmittelüberwachung ordnet daraufhin die Schließung Ihres Betriebes wegen des dringenden Verdachtes auf Lebensmittelvergiftungen und akute Gesundheitsgefahr an.

  • Bis zur erneuten Abnahme und Freigabe Ihres Betriebes im Rahmen der behördlichen Nachkontrolle bleibt der Betrieb sechs Tage geschlossen.

bottom of page