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BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
- GASTRONOMIE -
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Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche andere Betriebsangehörige vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
FÜR WEN EIGNET SICH DIE VERSICHERUNG?
Diese Versicherung ist für alle Betriebe der Gastronomie ein absolutes Muss.
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WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen können.
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Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
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Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).
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WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERBAR?
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
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Wer selbst Waren importiert, kann ggf. auch als Quasi-Herstel1er für die Eigenschaften dieser Produkte haftbar gemacht werden (gem. Produkthaftungsgesetzt), wenn diese Produkte ohne weitere Verarbeitung (z. B. in Speisen) direkt weitervertrieben werden. Dann sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitert werden.
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WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
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Schäden, die man selbst erleidet
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Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
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Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder
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Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
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reine Vermögensschäden
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WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr „Liefernlassen" ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden.
WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.
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WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
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Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
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Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
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In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
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WAS IST ZU BEACHTEN?
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen
Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.
AUF LIEFERTOUR
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Einer der Lieferboten eines Pizzaservice fährt mit einem Firmenfahrrad Bestellungen aus. Bei einer Tour ist der Mitarbeiter ein wenig flott unterwegs und übersieht ein heranfahrendes Fahrzeug.​
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Dieses muss ausweichen und rammt dabei eine Ampel. Ampel und Fahrzeug werden schwer beschädigt, Stadt und Pkw-Fahrer fordern Schadensersatz.
DIEBSTAHL AUS DEM HOTELZIMMER
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Ein Hotelgast nimmt an einer Tagung teil. Im Zimmersafe lässt er Laptop und Brieftasche zurück, als er ins Seminar geht
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Abends stellt er fest, dass der Safe aufgehebelt und geleert wurde.​​
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Er fordert vom Hotel Schadensersatz gem. S 701 BGB
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
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Betriebsschließungsversicherung
Speziell im Gastronomiebereich sind Hygiene und Krankheiten natürlich ein heikles Thema. Behörden müssen auf Hinweise aus der Bevölkerung reagieren. Bereits ein einziger Mitarbeiter, der z. B. an Hepatitis erkrankt ist, kann zur behördlichen Schließung Ihres Betriebs führen. Eine Betriebsschließungsversicherung kommt für den in dieser Zeit entgangenen Gewinn und die Lohnkosten auf. Sie leistet auch für den Warenschaden, den Sie erleiden, weil z. B. die Vernichtung von Vorräten angeordnet wurde. Auch Desinfektionskosten oder die anfallenden Kosten für angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchenschutzgesetzes werden Ihnen erstattet. Eine Betriebsschließungsversicherung kann Ihre Existenz retten.
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Umfangreicher gewerblicher Rechtsschutz
Es wird immer wichtiger, sich juristisch vertreten lassen zu können, ohne an mögliche Kosten denken zu müssen.
Schließt eine Behörde z. B. ein Hotel, weil gewisse Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, kann ein guter Anwalt entscheidend sein, ob der Geschäftsbetrieb in Gänze oder nur in den Stockwerken, die entsprechend der Auflagen umgebaut werden, ruhen muss. Auch Gäste können oft - auch ungewollt - Probleme verursachen. Wird beispielsweise ein Gast verletzt, strebt er in aller Regel nur einen zivilrechtlichen Ausgleich (z. B. Schmerzensgeld) an. In Unkenntnis rechtlicher Dinge geht man dann aber zur Polizei, die nichts anderes tun kann, als strafrechtlich zu ermitteln. Ein Verteidiger kann helfen, dass ein Versehen keine Strafe nach sich zieht.
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Gruppenunfall
Gastronomieküchen sind ein gefährlicher Ort: Heiße Flächen, siedendes Öl, rutschige Flächen, scharfe Klingen, ...
Verletzungen können schnell passieren — schlimm, wenn sie dauerhafte Folgen haben. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist im Wesentlichen darauf ausgelegt, für Behandlungs- und Reha-Kosten aufzukommen. Erst bei einer deutlichen Einschränkung zahlt sie eine kleine Rente als Entschädigung. Eine Gruppenunfallversicherung für Ihre Belegschaft zahlt ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität. So können Sie zeigen, dass Sie Ihre Belegschaft nicht nur als Arbeitskräfte sehen, sondern ihnen verbunden sind und für Absicherung sorgen, wenn beim Einsatz fürs Unternehmen mal etwas passiert.