BETRIEBSGEBÄUDE-VERSICHERUNG
- OPTIMALER SCHUTZ FÜR BETRIEBSGEBÄUDE -
So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung
beinhaltet die Gefahren:
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Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
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Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
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Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherbar sind
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Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau
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All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
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Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
Allgemeine Ausschlüsse
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vorsätzlich herbeigeführte Schäden
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Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung
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Nutzwärmeschäden
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Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung
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Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
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Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung
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Schäden durch Sturmflut
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Schäden durch Lawinen
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Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung
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Schäden durch Sturmflut
SCHADENBEISPIEL 1
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Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines
Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand.
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Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste.
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Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 €geschätzt.
SCHADENBEISPIEL 2
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An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden.
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Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden.
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Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren.
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Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
Inhaltsversicherung
Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer ent- sprechenden Inhaltsversicherung sinnvoll.
Glasbruchversicherung
Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung.
WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
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Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
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Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
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Mietausfallschaden – soweit vereinbart – Ersatz der ausbleibenden Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden (Brand, Leitungswasser...)